Insider-Tipps eines Hausverwalters

Hier in unserem Blog-Beitrag haben wir für Sie das Wesentliche was Sie über die Hausverwaltung und Ihre Aufgaben wissen sollten zusammengefasst. Zusätzlich gibt es wertvolle Tipps worauf Sie achten sollten, bevor Sie in eine neue Wohnung einziehen.

Erfahren Sie, um welche Anliegen sich eine Hausverwaltung kümmern sollte und was sie zu einer guten Hausverwaltung macht. Viele Mieter wissen gar nicht, was genau die Tätigkeitsfelder einer Hausverwaltung sind und wobei sie eine große Hilfe sein kann. Aufgrund der vermittelnden Rolle zwischen Eigentümer und Mieter ist die Hausverwaltung eine wichtige Anlaufstelle für beide Seiten.

1. Welche Aufgaben erfüllt eine Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung bewegt sich meist im Spannungsfeld zwischen Mietern und Eigentümern und ist dafür da, die Interessen beider Seiten bestmöglich zu vertreten. Darüber hinaus ist die Hausverwaltung auch für die Bewirtschaftung einer Immobilie verantwortlich. Die Aufgaben des Hausverwalters werden zunehmend umfangreicher, da neben den gesetzlichen Aufgaben und Regelungen die Kundenwünsche und deren Anregungen immer mehr in den Vordergrund rücken. Aus wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der Sicherung der Nachhaltigkeit einer Immobilie übernimmt die Hausverwaltung dabei eine zentrale Rolle.

2. Was macht eine Hausverwaltung zu einer guten Hausverwaltung?

In erster Linie ist sie dazu da, die Interessen der Eigentümer gut zu vertreten. Aber natürlich hat eine gute Hausverwaltung auch für die Anliegen der Mieter immer ein offenes Ohr.  Im Streitfall und bei Problemen kann die Hausverwaltung zwischen Eigentümern und Mietern vermitteln.

3. Worum muss sich der Mieter selbst kümmern?

Ähnlich wie die Hausverwaltung haben auch Mieter gewisse Vorschriften einzuhalten, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Das Paradebeispiel hierfür ist meiner Ansicht nach jenes der unsachgemäßen Entsorgung von Müll. Denn oft wird Sperrmüll neben den Mülltonnen abgestellt –  in der Hoffnung,  dass dieser bei der nächsten Entleerung mitgenommen wird. Dies ist jedoch nicht so. Kann kein Verursacher ausgeforscht werden, wird der Sperrmüll auf Kosten aller Parteien im Haus entsorgt.

Mein persönlicher Tipp: Schauen Sie daher, dass nur Bewohner ihres Hauses einen Schlüssel für den Müllraum haben. Überprüfen sie nach Benutzung, ob die Türe auch wirklich verschlossen ist. Wenn Sie jemanden beobachten, der Müll nicht richtig entsorgt, teilen sie dies immer ihrer Hausverwaltung mit, damit diese zeitnah agieren kann. Ebenso ein großes Thema, vor allem in Mehrparteienhäusern, sind Fahrnisse auf den Gang- und Allgemeinflächen. Aus feuerpolizeilichen Gründen müsse diese Flächen stets freigehalten werden. Anderenfalls werden diese, nach Setzung einer Frist, kostenpflichtig entsorgt und dem Verursacher weiterverrechnet.

4. Mit welchen schwierigen Themen muss sich eine Hausverwaltung auseinandersetzen?

Ein strittiges Thema ist die Betriebskostenabrechnung:  Denn es kann vorkommen, dass es für die  Mieter zu einer Nachzahlung anstatt zu einem Guthaben kommt. Grundsätzlich ist die Betriebskostenabrechnung für Mieter im Mietrechtsgesetz geregelt. Speziell im § 21 MRG werden die genauen Betriebskosten taxativ angeführt. Die Hausverwaltung hat somit klare gesetzliche Richtlinien, welche strengstens einzuhalten sind. Betriebskostenüberprüfungen sind im MRG und WEG bis drei Jahre rückwirkend möglich. Wichtig zu wissen: Die Betriebskostenabrechnung muss immer bis spätestens 30. Juni des Folgejahres an die Mieter ergehen. Dabei werden über das Jahr verteilte und bezahlte Akontierungs-Beträge den Aufwendungen des Vermieters gegenübergestellt und abgerechnet. Mieter haben das Recht auf Einsicht dieser Abrechnung und der dazu gehörenden Belege.

Mein Empfehlung für Sie: Schauen Sie nach, ob neue Verträge geschlossen wurden. Zum Beispiel aufgrund eines zusätzlichen Reinigungsaufwandes. Denn wenn kein Verursacher der Verschmutzung zuordenbar ist, dann müssen diese Kosten alle Mieter tragen.

5. Welche weiteren Tipps oder Empfehlungen haben Sie für zukünftige Mieter?

  • Bevor Sie einziehen, überprüfen Sie alles genau. Kontrollieren Sie vor allem die Dichtungen. Schauen Sie, dass kein Schimmel vorhanden ist und die Fenster leichtgängig schließen. Halten Sie eventuelle Mängel in einem Übernahmeprotokoll als Zusatz zum Mietvertrag fest.
  • Generell sollten Sie als Mieter immer alles mit Fotos dokumentieren und an die Hausverwaltung sowie den Vermieter schicken. Zum Beispiel Zählerstände beim Einzug fotografieren oder dabei sein, wenn diese notiert werden. Sollten Sie dennoch im Nachhinein noch einen Mängel feststellen, nehmen Sie Kontakt mit der Hausverwaltung und dem Vermieter auf und bitten um ehestmögliche Behebung. In den meisten Fällen zeigt sich der Vermieter kulant.
  • Wenn Sie als Mieter in der Wohnung etwas verändern wollen, sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter und holen Sie ein schriftliches Okay ein.  
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